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Thüringen · LandesförderungUmwelt NaturschutzZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie einen Freiwilligendienst anbieten, mit dem die Bildungs- und Ausbildungsfähigkeit junger Menschen nach der Schulzeit verbessert wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind in Thüringen nach dem Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (JFDG) zugelassene Träger. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen eine Gesamtkonzeption für die Durchführung des Thüringen Jahres einschließlich der Konzeption für die pädagogische Begleitung mit allgemeinem Seminarkonzept vorlegen. Sie müssen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern für eine Vollzeit-Stelle vertraglich ein Taschengeld in Höhe von EUR 350,00 pro Monat gewähren. Sie müssen die kontinuierliche pädagogische Begleitung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer gewährleisten. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben, sollen ihren Wohnsitz während des Thüringen Jahres im Freistaat Thüringen haben, dürfen bei Beendigung ihres Jugendfreiwilligendienstes das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Projekts sowie die ordnungsgemäße Durchführung und Abrechnung sicherstellen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.