Teilnahme mittelständischer Unternehmen an Auslandsmessen (Messezuschuss)
Land
Rheinland-Pfalz · LandesförderungGastgewerbe TourismusZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie als Unternehmen vor Ort und/oder digital an einer Messe oder Ausstellung im Ausland teilnehmen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu den Veranstaltungskosten erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ) der gewerblichen Wirtschaft oder der Landwirtschaft gemäß KMU -Definition der EU sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz oder Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Die Veranstaltung muss im Ausland außerhalb eines Umkreises von 100 Kilometer ab der Landesgrenze von Rheinland-Pfalz stattfinden. Die auf der Veranstaltung angebotenen Produkte und Dienstleistungen müssen durch Beschäftigte Ihres Unternehmens präsentiert werden. Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen mit einer direkten oder indirekten Mehrheitsbeteiligung der öffentlichen Hand.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.