Teilnahme an landwirtschaftlichen Messen, Ausstellungen und Maßnahmen der Absatzförderung
Land
Brandenburg · LandesförderungLand Forst FischwirtschaftZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Maßnahmen zum Ausbau und zur Erschließung von Absatzmärkten in der Land- und Ernährungswirtschaft sowie dem Gartenbau durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind je nach Maßnahme berufsständische Vereine, Verbände und Organisationen der Land- und Ernährungswirtschaft sowie des Gartenbaus, Unternehmen, Vereine, Verbände und Organisationen der Land- und Ernährungswirtschaft sowie des Gartenbaus im Auftrag der endbegünstigten Unternehmen der Land- und Ernährungswirtschaft sowie des Gartenbaus, Veranstalter regionaler landwirtschaftlicher Messen und Ausstellungen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Als Endbegünstigte und Endbegünstigter müssen Sie Ihren Sitz oder eine Betriebsstätte oder Niederlassung im Land Brandenburg haben. Regionale landwirtschaftliche Messen und Ausstellungen müssen Sie im Land Brandenburg veranstalten. An Gemeinschaftsständen auf internationalen, nationalen und regionalen Messen, Ausstellungen und Märkten sowie Projekten zur Absatzförderung mit überregionalem Charakter müssen Sie mit mindestens 4 weiteren Unternehmen teilnehmen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.