Fördermelder

Teichwirtschaft und Naturschutz (RL TWN/2023)

Land

Sachsen · LandesförderungLand Forst FischwirtschaftZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Maßnahmen zur Teichpflege und naturgerechten Teichbewirtschaftung planen, die auf die Erhaltung bedrohter, kulturhistorisch wertvoller Teiche, dortigen Umweltschutz und den Schutz der biologischen Vielfalt ausgerichtet sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind je nach Maßnahme Aquakulturunternehmen, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie regionale Akteurinnen und Akteure. Die Förderung ist folgende Bedingungen geknüpft: Die Flächen, für die Sie eine Förderung beantragen, müssen im Gebiet des Freistaates Sachsen und in einem Feldblock des für Sachsen geltenden Landwirtschaftlichen Flächeninformationssystems liegen. Sie erhalten die Förderung nur für Vorhaben gemäß der Förderkulisse Teiche. Für alle Vorhaben gilt eine Mindestschlaggröße von 0,1000 Hektar. Pro Teich kann nur ein Bruttoschlag gebildet werden. Sie müssen schlagbezogene Angaben in digitaler Form dokumentieren. Sie müssen die zur Erhaltung der Teiche notwendigen Pflege- und Sicherungsarbeiten durchführen, die Teichnutzfläche (überwiegender Anteil offener Wasserfläche) bei gleichzeitiger Sicherung eines funktionalen Röhrichtgürtels dauerhaft erhalten und Ihre maßnahmen ortsfest durchführen. Der Bau von Gebäuden im Uferbereich sowie auf Teichdämmen ist nicht erlaubt. Dies gilt auch für Uferbefestigungen mit Mauerwerk oder ähnlichen Wänden. Bitte beachten Sie darüber hinaus die für die einzelnen Förderbereiche geltenden spezifischen Voraussetzungen beziehungsweise Verpflichtungen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.