Fördermelder

Technologiestandortdarstellungsrichtlinie (TSDR)

Land

Schleswig-Holstein · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie ein kleines oder mittleres Unternehmen haben oder eine Forschungseinrichtung vertreten und ein Projekt im Technologiebereich planen, das das Innovationspotenzial in Schleswig-Holstein aufzeigt und den Technologietransfer zwischen Wirtschaft und Wissenschaft fördert, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Sie sind antragsberechtigt als Unternehmen (bevorzugt kleine oder mittlere Unternehmen), Universität, Fachhochschule, Forschungseinrichtung, Technologietransfereinrichtung, Kompetenzzentrum, Clustermanagement, Fachverband, wissenschaftliche Organisation oder Organisation der wirtschaftlichen Selbstverwaltung und Ähnliches, wenn Sie Ihren Sitz oder Ihre Betriebsstätte in Schleswig-Holstein haben oder Ihr Projekt einen Bezug zu Schleswig-Holstein hat. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: An der Durchführung Ihrer Maßnahme müssen besondere innovations-, technologie-, technologietransfer- und/oder landesentwicklungspolitische Interessen des Landes bestehen. Sie müssen die Gesamtfinanzierung sicherstellen. Ihre Maßnahme muss begründete Aussicht auf Erfolg haben und nach Ihrer Vermögens-, Ertrags- und Liquiditätslage vertretbar sein. Von der Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen, die vorrangig einzelbetrieblichen Interessen dienen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.