Fördermelder

Strukturelle Weiterentwicklung der bayerischen Weinbaugebiete und Infrastruktur zur Vermarktung von Wein (BaySTW)

Land

Bayern · LandesförderungLand Forst FischwirtschaftZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie neue Dienstleistungsangebote im Weintourismus umsetzen und neue Vermarktungskonzepte für Wein entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts, natürliche und juristische Personen des privaten Rechts sowie Personengesellschaften. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen die geförderten Maßnahmen innerhalb der bayerischen Weinbaugebiete durchführen. Maßnahmen außerhalb der Weinbaugebiete können gefördert werden, wenn sie den Zielen des Weintourismus dienlich sind. Touristische Infrastrukturmaßnahmen und regionale Marketingkonzepte müssen geeignet sein, das touristische Profil der jeweiligen Region zu schärfen. Bei Vorhaben für Vermarktungskonzepte für Wein und Weinerzeugnisse müssen Sie sicherstellen, dass das Vermarktungskonzept Qualitätsprodukte betrifft und Zusammenschlüsse auf mindestens 5 Jahre angelegt sind. Sie halten die Zweckbindungsfristen ein. Diese betragen bei geförderten Bauten und baulichen Anlagen 12 Jahre, bei technischen Einrichtungen und Maschinen 5 Jahre sowie bei digitalen Anwendungen (zum Beispiel Internetseiten) 3 Jahre. Die Summe Ihrer positiven Einkünfte (und die Ihrer Ehegattin oder Ihres Ehegatten) haben im Durchschnitt der letzten 3 Jahre zum Zeitpunkt der Antragstellung EUR 140.000 pro Jahr bei Ledigen und EUR 170.000 pro Jahr bei Ehegatten nicht überschritten. Maßgeblich sind hierbei die von der Finanzverwaltung erlassenen Steuerbescheide. Sie bekommen keine Förderung unter anderem für laufende Betriebsausgaben, den Erwerb von Grundstücken, Bauten und baulichen Anlagen gebrauchte Maschinen und Einrichtungen, bauliche Sanierungsmaßnahmen sowie Ersatzbeschaffungen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.