Fördermelder

Stipendien zur Verbesserung der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum (Medizinstipendienrichtlinie ? MedStipR)

Land

Bayern · LandesförderungAus WeiterbildungZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Humanmedizin studieren und bereit sind, nach Ihrem erfolgreichen Studienabschluss als Ärztin beziehungsweise Arzt im ländlichen Raum zu arbeiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Stipendium erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Studierende der Humanmedizin ab dem 3. Studienjahr, die an einer Hochschule in Deutschland oder einer geprüften und anerkannten Hochschule mit Sitz in der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum mit mindestens einem Kooperationspartner in Bayern eingeschrieben sind. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Fördergebiet ist der ländliche Raum entsprechend der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP). Wenn Sie an einer geprüften und anerkannten Hochschule mit Sitz in der Europäischen Union eingeschrieben sind, müssen Sie mindestens die Hälfte der Gesamtstudiendauer, gemessen an der Regelstudienzeit, an dem Standort des bayerischen Kooperationspartners absolvieren. Sie verpflichten sich, Ihre fachärztliche Weiterbildung innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung des Medizinstudiums im ländlichen Raum aufzunehmen sowie dort vollständig zu absolvieren, nach erfolgreichem Abschluss Ihrer fachärztlichen Weiterbildung innerhalb von 6 Monaten und für mindestens 5 Jahre im ländlichen Raum als Ärztin oder Arzt tätig zu sein. Von der Förderung ausgeschlossen sind Studierende, die einen Studienplatz über das Verfahren der Landarztquote Bayern sowie einen Studienplatz über die Quote für den Öffentlichen Gesundheitsdienst Bayern gemäß dem Bayerischen Land- und Amtsarztgesetz erhalten haben.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.