Stärkung des regionalen Schienengüterverkehrs in Sachsen-Anhalt
Land
Sachsen-Anhalt · LandesförderungProduzierendes GewerbeZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie private Gleisanschlüsse errichten, aus- oder umbauen oder auch wieder einsatzfähig machen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Unternehmen in Sachsen-Anhalt. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben muss die Sicherheit, Abwicklung, Wirtschaftlichkeit und Attraktivität des Schienengüterverkehrs verbessern, konkrete und nachhaltige Verlagerungseffekte von Anteilen des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene zur Folge haben oder wenigstens mittelfristig die weitere Gewährleistung des Schienengüterverkehrs sichern. Sie müssen die Finanzierung des Gesamtprojekts sicherstellen. Wenn Sie Ihr Vorhaben umsetzen, müssen Sie das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnbereich beachten. Der Gleisanschluss oder die Gleisanlage muss eine Schienenanlage und Ihr Eigentum sein. Wenn Sie eine Förderung der Kofinanzierung von Maßnahmen nach der Anschlussförderrichtlinie des Bundes beantragen, müssen Sie die Bewilligung der Förderung nach der Anschlussförderrichtlinie durch das Eisenbahn-Bundesamt haben. Sie erhalten keine Förderung für den Kauf oder die Unterhaltung von Schienen- und Rangierfahrzeugen, die Finanzierung von Anschlussweichen und den Bau von Oberleitungen zur Elektrifizierung der Gleisanlagen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.