Fördermelder

Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements in Schleswig-Holstein

Land

Schleswig-Holstein · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Ihr Verein, Ihr Verband oder Ihre Initiative das bürgerschaftliche Engagement stärken möchte und deshalb Projekte für den Aufbau entsprechender Infrastrukturen plant, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Vereine, Verbände, Organisationen, Initiativen, Firmen und sonstige natürliche und juristische Personen des Privatrechts sowie Gemeinden, Kreise und Ämter. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen Ihren Sitz in Schleswig-Holstein haben und eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit gewährleisten. Sie müssen mindestens 20 Prozent der Gesamtausgaben tragen. Sie können Ihre Eigenbeteiligung auch durch unbare Eigenleistungen nachweisen. Ihr Projekt muss außerhalb Ihrer beruflichen Tätigkeit und außerhalb Ihres privaten Bereichs liegen. Sie dürfen die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben nicht schon an anderer Stelle abgerechnet haben.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.