Stärkung der ambulanten Pflege im ländlichen Raum
Land
Niedersachsen · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie eine ambulante Pflegeeinrichtung in Niedersachsen betreiben und die Pflege in ländlichen Gebieten stärken wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Träger von ambulanten Pflegeeinrichtungen (Pflegedienste). Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Die Mehrheit Ihrer Pflegestandorte muss sich in Niedersachsen befinden, jedoch außerhalb der Landeshauptstadt Hannover sowie der Städte Braunschweig, Oldenburg, Osnabrück, Wolfsburg, Göttingen, Hildesheim, Wilhelmshaven, Delmenhorst, Lüneburg oder Celle liegt, wobei jede von Ihnen versorgte Person einen Pflegestandort begründet. Sie müssen die allgemeinen Fördervoraussetzungen nach § 7 Absatz 1 des Niedersächsischen Pflegegesetzes (NPflegeG) erfüllen. Sie müssen einen Versorgungsvertrag nach Sozialgesetzbuch ( SGB ) V abgeschlossen haben und Ihren Beschäftigten eine Vergütung entsprechend SGB XI zahlen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.