Städtebauliche Erneuerung in Sachsen
Land
Sachsen · LandesförderungInfrastrukturZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen vorbereiten und durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Gemeinden im Freistaat Sachsen mit mindestens 2.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Die Kommunen können die Mittel an Dritte weiterleiten. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie bereiten die Gesamtmaßnahme planerisch in Bezug auf die aktuellen städtebaulichen Missstände und Funktionsverluste und die erreichbaren Ziele vor. Dazu legen Sie Einzelmaßnahmen fest, beteiligen die Träger öffentlicher Belange und prüfen die Verfügbarkeit finanzieller Mittel. Für die jeweiligen Städtebauförderprogramme müssen Sie weitere Voraussetzungen beachten.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.