Städtebauförderungsrichtlinien (StBauFR)
Land
Brandenburg · LandesförderungStaedtebau StadterneuerungZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie als brandenburgische Gemeinde in Ihre Stadtentwicklung investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind die Gemeinden und Ortsgemeinden im Land Brandenburg. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre Maßnahmen sollen sich auf Gebiete konzentrieren, die besonders vom demografischen und wirtschaftsstrukturellen Wandel betroffen sind. Sie müssen eine integrierte städtebauliche Zielplanung aufstellen, die sich aus dem integrierte Stadtentwicklungskonzept (INSEK) ableitet und die städtebauliche Gesamtmaßnahme sowie die Einzelvorhaben darstellt. Ihre Gesamtmaßnahme muss einen maßgeblichen Beitrag zum Erreichen der Ziele des INSEK leisten. Sie müssen für eine ausreichende Planungssicherheit sorgen. Sie müssen sich mit Ihrem im Jahresprogramm festgelegten Eigenanteil an der Finanzierung beteiligen. Ihre städtebauliche Gesamtmaßnahme muss in ein Landesprogramm der Städtebauförderung aufgenommen worden sein.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.