Fördermelder

Staatliche Finanzhilfen zur Bewältigung von Schäden in der Land- und Forstwirtschaft verursacht durch Naturkatastrophen

Bund

Bundesweit · BundesweitLand Forst FischwirtschaftZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie zur Bewältigung von Schadereignissen durch Naturkatastrophen finanzielle Unterstützung benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Finanzhilfen erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Unternehmen, deren Geschäftstätigkeit die Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse einschließlich Imkerei und Wanderschäferei oder die Forstwirtschaft umfasst. Weitere Voraussetzungen: Ihre Schäden sind ursächlich durch ein außergewöhnliches Naturereignis oder einem diesem gleichzusetzenden widrigen Witterungsverhältnis verursacht worden. Das betreffende außergewöhnliche Naturereignis wurde von der zuständigen obersten Bundes- oder Landesbehörde oder bei gemeinsamen Bund-Länder-Hilfen von den zuständigen obersten Bundes- und Landesbehörden als ein solches Ereignis eingestuft. Sie bringen etwaige Versicherungszahlungen, Hilfen Dritter, wie beispielsweise Spenden, sowie aufgrund des außergewöhnlichen Naturereignisses nicht entstandene Kosten vom Gesamtschaden in Abzug. Sie legen alle Finanzhilfen, Zahlungen oder sonstigen geldwerten Leistungen Dritter, insbesondere zinsverbilligte Darlehen der Landwirtschaftlichen Rentenbank und etwaige Versicherungszahlungen offen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen, bei denen die Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand mehr als 25 Prozent des Eigenkapitals des Unternehmens beträgt, Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU und Unternehmen, die Wiedereinziehungssanordnungen der EU im Binnenmarkt nicht Folge geleistet haben.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.