Staatliche Finanzhilfen bei Elementarschäden
Land
Hessen · LandesförderungDienstleistungenDarlehen
Worum es geht
Wenn Sie sich in einer besonderen Notlage aufgrund von nicht versicherbaren Elementarschäden befinden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen staatliche Finanzhilfen des Landes Hessen erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Vereine, landwirtschaftliche und gärtnerische Betriebe sowie Privatgeschädigte. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie erhalten die Finanzhilfen des Landes nur bei existenzgefährdenden Schäden, die durch ein Elementarereignis (zum Beispiel Extremwetterlagen, Erdbeben, Erdsenkungen, Erdrutsche, Waldbrände, Hochwasser) verursacht werden. Eine Finanzhilfe kann nur nach vorheriger Einleitung einer Finanzhilfeaktion gewährt werden. Voraussetzung ist, dass Sie trotz Vorsorgemaßnahmen und versuchter Selbsthilfe beim Schadensereignis unverschuldet in eine außergewöhnliche Notlage geraten sind, die Sie aus eigener Kraft in absehbarer Zeit nicht bewältigen können. Die eingetretenen Schäden dürfen nicht durch Zahlungen einer Versicherung oder durch sonstige Hilfen (einschließlich steuerlicher Hilfen) ausgeglichen werden können.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.