Fördermelder

Sportförderung in Bremen

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Worum es geht

Wenn Sie anerkannter bremischer Träger des Sports sind und Maßnahmen im Amateursport planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Atragsberechtigt sind anerkannte bremische Träger des Sports im Sinne des Sportförderungsgesetzes. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Es muss sich um eine Maßnahme aus dem Bereich des Amateursports handeln. Die Übungsleiterinnen und Übungsleiter dürfen Dritte weder durch Äußerungen noch durch Gesten diffamieren. Auch darf ihr Erscheinungsbild keine rassistische, fremdenfeindliche, gewaltverherrlichende, diskriminierende, demokratie- oder sonst verfassungsfeindliche Einstellung zeigen. Weitere Voraussetzungen hängen von der einzelnen Fördermaßnahme ab.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.