Fördermelder

Sportförderrichtlinie

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Rheinland-Pfalz · LandesförderungKultur Medien SportZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie als Sportorganisation Maßnahmen im Breiten- und Vereinssport planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt ist der Landessportbund Rheinland-Pfalz e.V. oder sein Rechtsnachfolger. Begünstigte sind die dem Landessportbund angeschlossenen Sportorganisationen sowie die ihnen angehörenden Vereine. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Als Landessportbund müssen Sie mit Ihren angeschlossenen Organisationen Zuwendungsverträge abschließen, bevor Sie die Mittel zur Projektförderung und des pauschalen Aufwendungsersatzes (Grundförderung) weiterleiten. Sie müssen angemessene und zumutbare Eigenleistungen zur Erledigung Ihrer Aufgaben erbringen. Aus staatlichen Fördermitteln dürfen Sie nur unter besonderen Voraussetzungen Rückstellungen und Rücklagen bilden. Sie dürfen mit der Maßnahme vor der Förderzusage nicht beginnen. Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem Projekte und Maßnahmen mit vorrangig kommerziellem Ansatz (wie die Vermittlung und Durchführung von Urlaubsreisen, Durchführung und Förderung von Maßnahmen des Profisports), schulsportliche Veranstaltungen, Sponsoring sowie Preisgelder.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.