?Sport integriert Hessen?
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Hessen · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie als Kommune in Hessen Sportangebote für geflüchtete und sozial benachteiligte Menschen und für Menschen mit Migrationshintergrund machen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Kommunen in Hessen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Als antragstellende Gemeinde müssen Sie der Bundesagentur für Arbeit zum 31.8. des Vorjahres normalerweise mindestens 50 Regelleistungsberechtigte in Ihrer Gemeinde gemeldet haben und/oder in Ihrer Gemeinde befindet sich eine Hessische Erstaufnahmeeinrichtung (inklusive deren Außenstellen und ?Notaufnahmeeinrichtungen?). Sie müssen eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter Ihrer Verwaltung benennen, die oder der eng mit dem Sport- Coach oder den Sport- Coaches Ihrer Gemeinde zusammenarbeitet und Ansprechperson für die Sportjugend Hessen im Landessportbund Hessen e.V. und das Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege ist. Als antragstellende Gemeinde müssen Sie in Abstimmung mit der Sportjugend Hessen mindestens einen Sport- Coach benennen. Ihre Sport- Coaches sind verpflichtet, pro Kalenderjahr an einer speziell auf die integrative und soziale Arbeit im Sport ausgerichteten eintägigen Fortbildung der Sportjugend Hessen teilzunehmen. Pro Sport- Coach müssen Sie einmalig EUR 250,00 an die Sportjugend Hessen für die Organisation und Durchführung der Schulungsmaßnahmen zahlen. Sie erhalten keine Förderung für Catering kosten bei Sportfesten, Turnieren und so weiter, Mitgliedsbeiträge, individuelle Kurs- und Teilnahmegebühren, Gebühren für Spieler- und Startpässe, Platz- und Hallenmieten (Ausnahme: Mieten und Eintrittsgelder für Schwimmbäder bei Schwimmkursen) sowie Kosten für bauliche Maßnahmen
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.