Soziale Wohnraumförderung ? Mietwohnungen
Land
Schleswig-Holstein · LandesförderungDienstleistungenDarlehen
Worum es geht
Wenn Sie Maßnahmen zur Schaffung oder Modernisierung von sozialem Mietwohnraum planen, können Sie unter bestimmten Bedingungen ein Darlehen oder einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen sowie Kommunen. Die Förderung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft: Sie müssen die festgelegten Kostenober- und Wohnflächengrenzen einhalten. Die Wohnungen unterliegen einer Belegungs- und Mietpreisbindung. Sie leisten eine Eigenbeteiligung, die von der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) festgelegt wird. Sie halten die Vorgaben zu energetischen Mindeststandards sowie festgelegte Qualitätskriterien ein.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.