Fördermelder

Soziale Wohnraumförderung ? Erwerb von Belegungsrechten

Land

Hessen · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Belegungsrechte an Wohnungen in Hessen erwerben wollen, um so bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die Eigentümerinnen und Eigentümer oder Erbbauberechtigte von Mietwohnungen in den ausgewiesenen Fördergebieten sind. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen Belegungsrechte an Bestandswohnungen zugunsten der Zielgruppe des sozialen Mietwohnungsbaus erwerben. Die Wohnungen müssen zur dauernden Wohnraumversorgung geeignet sein und mindestens über eine Zentral-/Etagenheizung, Toilette, Bad/Dusche und Küche (unmöbliert) verfügen. Ihr Förderantrag soll sich auf mindestens 4 Wohnungen erstrecken. Sie erhalten die Förderung für Wohnflächen von bis zu 50 Quadratmetern bei Wohnungen für 1 Person, bis zu 60 Quadratmetern bei Wohnungen für 2 Personen, bis zu 75 Quadratmetern bei Wohnungen für 3 Personen. Für jede weitere Person darf die Wohnfläche jeweils 12 Quadratmeter mehr aufweisen. Sie müssen die Mietpreis- und Belegungsbindungen für die geförderten Wohnungen beachten.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.