Soziale Mietwohnraumförderung ? Neubau von Mietwohnungen für Haushalte mit mittlerem Einkommen
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Hessen · LandesförderungWohnungsbau ModernisierungZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie in bestimmten Fördergebieten neue preisgünstige Mietwohnungen bauen oder bauen lassen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen und einen Finanzierungszuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die das Bauvorhaben im eigenen Namen durchführen oder durch Dritte durchführen lassen (Bauherrschaft). Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Es muss aufgrund der örtlichen und regionalen Verhältnisse ein nachhaltiger Bedarf an preiswertem Wohnraum bestehen. Ihre Gemeinde muss einen Überblick über die örtlichen wohnungswirtschaftlichen Verhältnisse haben. Für Ihr Projekt muss ein geeignetes Baugrundstück zur Verfügung stehen und als Bauherrin/Bauherr müssen Sie eine Eigenleistung von mindestens 15 Prozent Ihrer Gesamtkosten erbringen. Die Wohnfläche, die sogenannte Regelwohnfläche, für die Sie eine Förderung beantragen können, beträgt bei Wohnungen für 1 Person bis 45 Quadratmeter, bei Wohnungen für 2 Personen bis 60 Quadratmeter und für jede weitere Person 12 Quadratmeter mehr. Sie erhalten die Förderung nur für vollständige Wohnungen und nicht für Teile von Wohnungen. Das Baudarlehen wird Ihnen nur bereitgestellt, wenn in dem Gebäude mindestens 4 Wohneinheiten entstehen. Normalerweise muss sich die Kommune mit mindestens EUR 6.000 je Wohneinheit an der Finanzierung beteiligen. Für die geförderten Wohnungen müssen Sie die Mietpreis- und Belegungsbindungen beachten.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.