Fördermelder

Soziale Mietwohnraumförderung ? Neubau von Mietwohnraum für studentische Haushalte und Haushalte von Auszubildenden

Land

Hessen · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Mietwohnungen für Studierende und Auszubildende neu bauen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen und einen Finanzierungszuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die das Bauvorhaben für eigene oder fremde Rechnung im eigenen Namen durchführen oder durch Dritte durchführen lassen (Bauherrschaft). Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen mindestens 4 zusammenhängende Wohneinheiten schaffen. Sie müssen zum Nachweis der Wohnberechtigung einmal pro Semester beziehungsweise Ausbildungsjahr die Vorlage einer Studienbescheinigung einer Hochschule in Hessen beziehungsweise den Nachweis eines bestehenden Ausbildungsverhältnisses in Hessen verlangen. Für wohnberechtigte Haushalte gelten bestimmte Einkommensgrenzen, die alle 3 Jahre angepasst werden. Sie erhalten die Förderung für eine Wohnfläche (Regelwohnfläche) von bis zu 25 Quadratmetern je Wohnplatz. Sie müssen die Wohnflächenuntergrenzen für Appartements oder Wohnplätze einhalten. Sie müssen die Wohnungen oder Appartements bezugsfertig herrichten und sie mit WC, Bad/Dusche, Küche oder Kochgelegenheit, Waschmaschine sowie Internetanschluss ausstatten. Bitte beachten Sie, dass die geförderten Wohnungen Mietpreis- und Belegungsbindungen unterliegen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.