Fördermelder

Soziale Mietwohnraumförderung ? Modernisierungsmaßnahmen

Land

Hessen · LandesförderungDienstleistungenDarlehen

Worum es geht

Wenn Sie Modernisierungsvorhaben an Mietwohnungen für Studierende oder Auszubildende oder für Haushalte mit wenig Einkommen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen und einen Finanzierungszuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Erbbauberechtigte der Mietwohnung. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Die Wohnungen sind seit mindestens 20 Jahren bezugsfertig. Die Modernisierung, die Sie planen, muss mindestens 4 Wohnungen umfassen. Ihre Kosten für die Modernisierung müssen mindestens EUR 5.000 je Wohnung betragen. Beachten Sie, dass die geförderten Wohnungen Mietpreis- und Belegungsbindungen unterliegen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.