Fördermelder

Soziale Innovation

Land

Niedersachsen · LandesförderungArbeitZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie innovative Projekte für Unternehmen und Arbeitskräfte in den Bereichen Anpassung an den Wandel, Gesundheit und Soziales planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind im Rahmen der Projektförderung Projektträger in der Rechtsform juristischer Personen des privaten und öffentlichen Rechts und im Rahmen der Stellenförderung für soziale Innovation die Landesspitzenverbände der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Landesverbände der Wohlfahrt (einschließlich Gesundheits-, Pflege-, Bildungs- und anderer sozialer Dienstleistungen von allgemeinem Interesse) mit Sitz in Niedersachsen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Im Fall von sozial-innovativen Projekten muss der Ort der Durchführung des Vorhabens in dem jeweiligen Programmgebiet (Regionenkategorie ?Übergangsregion ? ÜR? oder ?stärker entwickelte Region ? SER?) liegen, für das Sie die Förderung beantragen. Bei Förderung von Stellen für soziale Innovation muss sich deren Tätigkeit auf das jeweilige Programmgebiet (Regionenkategorie ÜR oder SER) beziehen, für das Sie die Förderung beantragen. Wenn Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie die Einhaltung bestimmter Qualitätskriterien nachweisen. Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Projekts sichern.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.