Fördermelder

Sonderprogramm ?Neue Perspektive Wohnen? ? Förderrichtlinie 1 ? Wohnquartiere

Land

Schleswig-Holstein · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie als Kommune oder Investorin oder Investor gemischte und attraktive Wohnquartiere für viele Bedarfsgruppen planen und gestalten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind die schleswig-holsteinischen Gemeinden sowie Vorhabenträger, die sich mittels städtebaulichen Vertrags zur Realisierung von Bebauungskonzepten verpflichten. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen über geeignete und konkrete Flächen verfügen, die für das Bebauungskonzept genutzt werden sollen. Ihr Vorhaben muss den Zielen der Raumplanung entsprechen. Sie setzen Ihr Vorhaben innerhalb von 3 bis 5 Jahren um. Das angestrebte Bebauungskonzept muss mindestens 100 Matrixpunkte nach den Qualitätskriterien der Anlage erreichen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Ausgaben für Grunderwerb, Neubauten, sonstiges kommunales Personal.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.