Fördermelder

Sonderprogramm Landwirtschaft (BaySL)

Land

Bayern · LandesförderungLand Forst FischwirtschaftZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie in Ihrem Betrieb mit kleinen Investitionen zu einer umweltschonenden, tiergerechten und multifunktionalen Landwirtschaft beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere landwirtschaftliche Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU sowie Kooperationen landwirtschaftlicher Unternehmen. Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen, an denen die öffentliche Hand mit mindestens 25 Prozent des Eigenkapitals beteiligt ist, sowie Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der Europäischen Union. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Unternehmen muss über eine Hofstelle in Bayern verfügen und der Standort Ihrer Investition muss sich in Bayern befinden. Sie müssen je nach Investition spezifische Mindestgrößen der landwirtschaftlich genutzten Fläche nachweisen, die Bewirtschafterin oder der Bewirtschafter des Investitionsobjekts sein, Ihre beruflichen Fähigkeiten für die ordnungsgemäße Führung des Betriebes nachweisen. Die Summe Ihrer positiven Einkünfte (Prosperitätsgrenze) darf im Durchschnitt der letzten 3 Steuerbescheide EUR 90.000 pro Jahr nicht überschritten haben. Für Ehepaare liegt die Grenze bei EUR 120.000. Die Zweckbindungsfrist beträgt bei geförderten Bauten und baulichen Anlagen 12 Jahre, bei technischen Einrichtungen und Maschinen 5 Jahre ab Schlusszahlung. Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem Ersatzinvestitionen, der Erwerb gebrauchter Maschinen und Anlagen, Investitionen zur Anpassung an bestehende rechtsverbindliche Standards und laufende Betriebsausgaben.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.