Solidaritätsfonds der Europäischen Union
Eu
Europäische Union · EUInfrastrukturZuschuss
Worum es geht
Der Solidaritätsfonds ermöglicht die Bereitstellung von Finanzhilfen für Sofortmaßnahmen bei Naturkatastrophen größeren Ausmaßes, bei regionalen Naturkatastrophen und bei Notlagen größeren Ausmaßes im Bereich der öffentlichen Gesundheit.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Der Fonds steht allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und den Beitrittsländern offen. Die Mittel aus dem Fonds werden auf Antrag des betroffenen Staates auf der Grundlage einer Vereinbarung mit der Europäischen Kommission gewährt. Für die Umsetzung der Hilfe, insbesondere die Auswahl der einzelnen Projekte, sind die betroffenen Länder beziehungsweise Regionen verantwortlich. Um als ?Naturkatastrophe größeren Ausmaßes? zu gelten, muss dem förderfähigen Staat ein direkter Schaden von über EUR 3 Milliarden zu Preisen von 2011 oder von mehr als 0,6 Prozent seines Bruttonationaleinkommens (BNE) entstanden sein. Eine ?regionale Naturkatastrophe? muss in einer Region auf NUTS-2-Ebene eines förderfähigen Staates zu einem direkten Schaden von mehr als 1,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts ( BIP ) dieser Region geführt haben. Für EU -Gebiete in äußerster Randlage gilt ein direkter Schaden von mehr als 1 Prozent des BIP . Bei einer ?Notlage größeren Ausmaßes im Bereich der öffentlichen Gesundheit? muss die finanzielle Belastung des förderfähigen Staates über EUR 1,5 Milliarden zu Preisen von 2011 oder mehr als 0,3 Prozent seines BNE betragen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.