Solidarisches Zusammenleben der Generationen
Land
Thüringen · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Maßnahmen zur Stärkung der Verantwortung Thüringer Landkreise und kreisfreien Städte in den Bereichen Infrastruktur für Familien und generationsübergreifendes Zusammenleben planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Sie als Thüringer Landkreis und kreisfreie Stadt. Sie können die Mittel weiterleiten an gemeinnützige Träger, Verbände der Wohlfahrtspflege, kirchliche Träger sowie kreisangehörige Städte und Gemeinden. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen einen maximal 5 Jahren alten Plan vorlegen, der den Bestand, Bedarf und die daraus abgeleiteten bedarfsgerechten, familienunterstützenden Projekte entsprechend der Handlungsfelder umfasst. die Trägerpluralität und den Vorrang freier Träger bei der Auswahl der Projekte gewährleisten. vorhandene fachliche Empfehlungen und Qualitätsstandards des zuständigen Ministeriums beziehungsweise des Landesjugendhilfeausschusses beachten.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.