Sicherung von im Bestand geschützten Plätzen in Kinderhorten und sonstigen Angeboten der Schulkinderbetreuung
Land
Hessen · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Maßnahmen planen, um Betreuungsplätze für Schulkinder zu erhalten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Sie als Kommune. Sie können die Mittel selbst verwenden oder an Träger von Kinderhorten oder sonstigen Angeboten der Schulkinderbetreuung weitergeben. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Für den Hort, der gefördert werden soll, muss eine gesetzliche Betriebserlaubnis vorliegen. Sie müssen regelmäßig an mindestens 3 Tagen der Woche Teilzeitbetreuungsangebote für Kinder im Schulalter anbieten. Sie dürfen keine Mittel aus anderen Landesprogrammen für denselben Zweck in Anspruch nehmen. Für die Förderung müssen Sie die Investitions- und Maßnahmenförderungsrichtlinie (IMFR) entsprechend anwenden.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.