Sensibilisierung von Inhabern kleiner und mittlerer Unternehmen für frühzeitige Unternehmensnachfolgeregelungen (Unternehmensnachfolgerichtlinie)
Land
Brandenburg · LandesförderungBeratungZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie als Kammer oder berufsständische Vereinigung kleine oder mittlere Unternehmen für das Themenfeld Unternehmensnachfolge sensibilisieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind die Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern sowie die berufsständischen Vereinigungen im Land Brandenburg. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen zur Beurteilung der Förderfähigkeit ein Gesamtkonzept zur Vorbereitung einer Unternehmensübergabe beziehungsweise Unternehmensübernahme einreichen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.