Fördermelder

Senkung der Lohnnebenkosten in der Seeschifffahrt

Bund

Bundesweit · BundesweitDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Als europäisches Schifffahrtsunternehmen können Sie Zuschüsse zu den Lohnnebenkosten für Ihre Seeleute erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Für das Programm ?Senkung der Lohnnebenkosten in der Seeschifffahrt? gelten folgende Bedingungen: Antragsberechtigt sind Seeschifffahrtsunternehmen, die Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Sozialversicherung in der Bundesrepublik Deutschland für ihre Seeleute aus Mitgliedstaaten der EU , Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz an Bord tragen. Ihre Schiffe müssen folgende Voraussetzungen erfüllen: Es handelt sich um Handelsschiffe, die Güter oder Personen im internationalen Verkehr über See befördern oder um überwiegend im internationalen Seeverkehr tätige Kabelleger-, Nassbagger- und Schleppschiffe. Ihre Schiffe sind in einem Seeschiffsregister eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Staates, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum anwendbar ist, eingetragen. Ihr Schiff führt die Flagge eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Staates, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum anwendbar ist. Der Fortbestand des Seeschifffahrtsunternehmens darf nicht unmittelbar gefährdet sein.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.