Schulgeldfreiheit in den Ausbildungen für Physiotherapie und Ergotherapie
Land
Hamburg · LandesförderungAus WeiterbildungZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie als Schulträger in Hamburg in den Bereichen Physiotherapie und Ergotherapie ausbilden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind die Träger von staatlich anerkannten privaten Berufsfachschulen für die Schulplätze Physiotherapie und Ergotherapie. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen die geförderten Schulplätze auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg zur Verfügung stellen. Sie dürfen weder Schulgeld noch Prüfungsgebühren für den 1. Prüfungsdurchgang erheben. Sie müssen geordnete wirtschaftliche Verhältnisse vorweisen und eine ordnungsgemäße Geschäftsführung sicherstellen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.