Schulbauförderrichtlinie (SchulBauFR)
Land
Thüringen · LandesförderungInfrastrukturZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Schulen bauen oder sanieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Schulträger der allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen in staatlicher oder freier Trägerschaft und gemeinnützige Träger von Schullandheimen. Finanzschwache Kommunen als Schulträger sind nur mit Einschränkungen antragsberechtigt. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: An Ihrem Vorhaben muss ein großes Landesinteresse bestehen. Für die Sanierung, den Umbau und/oder die Erweiterung eines Schulgebäudes oder einer Schulsporthalle müssen Ihnen als staatliche Schule mindestens EUR 150.000 und als freie Schule mindestens EUR 50.000 Kosten entstehen. Sie müssen die Folgekosten für den Unterhalt für die Dauer der Zweckbindung sicherstellen. Sie erhalten eine Förderung für energetische Maßnahmen, wenn ein Neubau einen CO2 -neutralen Primärenergiebedarf aufweist oder bei einer Vollsanierung ein Primärenergiebedarf von 40 Prozent unter der jeweils aktuellen Energieeinsparverordnung ( EnEV ) erreicht wird. Mit Ihrem Vorhaben dürfen Sie nicht vor der Bewilligung beginnen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.