Schienengüterinfrastruktur
Land
Brandenburg · LandesförderungDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie in die Schienengüterinfrastruktur investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften sowie öffentliche und private Betreiberinnen und Betreiber von Schieneninfrastruktur. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen die wirtschaftliche und rechtliche Tragfähigkeit der Maßnahme nachweisen. Sie müssen Eigentümerin oder Eigentümer der zur Eisenbahninfrastruktur gehörenden planfestgestellten Bahnflächen sein. Sie müssen die geförderte Infrastruktur zu offenen, transparenten und diskriminierungsfreien Bedingungen zur Verfügung stellen. Ihre Maßnahme muss Bestandteil des bestätigten Jahresförderprogramms der Bewilligungsbehörde sein.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.