Fördermelder

Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz (SGFFG)

Bund

Bundesweit · BundesweitDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie als Unternehmen öffentliche Eisenbahninfrastruktur betreiben und investieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die öffentliche Eisenbahninfrastruktur betreiben. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen über eine Genehmigung gemäß § 6 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) verfügen. Sie gewähren einen diskriminierungsfreien Zugang zu den Schienenwegen gemäß Eisenbahnregulierungsgesetz. Ihre Investition muss Schienengütertransporte betreffen, die über eine Distanz von mindestens 50 Kilometern durchgeführt werden. Sie müssen die gesamte Finanzierung sicherstellen und durch geeignete Unterlagen nachweisen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.