Fördermelder

Sächsischer Kleinprojektefonds für Entwicklungszusammenarbeit (Auslandsprojektförderung Sachsen)

Land

Sachsen · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Maßnahmen zur Verbesserung der materiellen Lebensbedingungen benachteiligter Gruppen in Entwicklungsländern sowie zur Stärkung ihrer Fähigkeiten durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine mit Sitz im Freistaat Sachsen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen mit einer Organisation, Gruppe oder Institution eines Landes zusammenarbeiten, das auf der Development-Assistance-Committee-(DAC)-Liste der Entwicklungsländer steht. Sie müssen die Zielgruppen in den Projektzyklus wesentlich einbeziehen. Ihre Maßnahme muss einen deutlich erkennbaren Beitrag zu Selbstorganisationsprozessen der Beteiligten leisten. Nach dem Ende der Förderung müssen Sie die Nachhaltigkeit Ihres Projektes sicherstellen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.