Rückkehrberatung und Reintegration
Land
Schleswig-Holstein · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Rückkehrberatungen und Reintegrationsmaßnahmen für ausreiseinteressierte Ausländerinnen und Ausländer planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind: die freien Wohlfahrtsverbände Schleswig-Holsteins und ihre Mitgliedsorganisationen, Migrantenorganisationen, Kreise und kreisfreie Städte sowie sonstige Projektträger, die über besondere Erfahrungen in dem förderfähigen Bereich verfügen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen Ihr Vorhaben hauptsächlich in Schleswig-Holstein durchführen. Die Adressaten müssen in Schleswig-Holstein wohnen oder dort ihren Sitz haben. Sie müssen ein Controlling auf der Grundlage des aktuellen Rahmenkonzepts durchführen. Sie müssen Personalstellen schaffen, die mindestens dem Umfang von 0,5 Stellenanteilen einer Vollzeitstelle entsprechen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.