Fördermelder

Rückkehr und Weiterwanderung von ausländischen Flüchtlingen

Land

Niedersachsen · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie als geflüchtete Person freiwillig aus Niedersachsen in Ihre Heimat zurückkehren oder in ein anderes Land weiterwandern wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Sie sind antragsberechtigt als Leistungsberechtigte oder Leistungsberechtigter nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), Person, die ein Asylgesuch gestellt hat, aber noch keinen rechtswirksamen Asylantrag gestellt hat (§ 55 AsylG), anerkannter Flüchtling, sonstige Ausländerin oder sonstiger Ausländer, die oder der sich aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen legal im Bundesgebiet aufhält, Opfer von Zwangsprostitution oder Menschenhandel, ausreisepflichtige Person, die in einen anderen Mitgliedstaat überstellt werden soll ? sogenannte ?Dublin?-Fälle ?, wenn Sie noch vor dem Überstellungszeitpunkt freiwillig in das Herkunftsland zurückkehren oder in einen aufnahmebereiten Drittstaat weiterwandern. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie dürfen als Antragstellerin oder Antragsteller nicht über ausreichende Mittel verfügen, um die Kosten für die Rückkehr oder die Weiterwanderung selbst zu übernehmen. Sie müssen für sich und Ihre minderjährigen Familienangehörigen erklären, dass Sie innerhalb von normalerweise 3 Monaten auf Dauer ausreisen und in Ihr Herkunftsland zurückkehren oder in einen aufnahmebereiten Drittstaat weiterwandern wollen. Sie erhalten die Förderung nur, wenn es sich um eine erstmalige Hilfe nach den Rückkehrförderprogrammen handeln. Sie müssen sich verpflichten, die erhaltenen REAG- und GARP-Hilfen zu erstatten, wenn Sie nachweislich nicht ausgereist oder wenn Sie wieder in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sind und das nicht nur vorübergehend. Sie müssen erklären, dass Sie bereits eingelegte Rechtsbehelfe, die auf eine Sicherung Ihres Verbleibs in der Bundesrepublik oder eine Einreise hierher gerichtet sind, zurücknehmen und dass Sie gegebenenfalls auf Ihre Rechte aus Aufenthaltsgenehmigungen verzichten. Außerdem müssen Sie Ihr Einverständnis erklären, dass die zuständigen Behörden und die Organisation, die die Rückkehrprogramme durchführt, sich gegenseitig die erforderlichen Angaben übermitteln und diese nutzen dürfen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.