Rückbau von Wohngebäuden
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Sachsen · LandesförderungStaedtebau StadterneuerungZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie den Rückbau leerstehender Wohngebäude planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Gemeinden. Als Gemeinde können Sie die Zuwendungen an Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer weiterleiten. Dabei kann es sich um Zweckverbände, Landkreise, Kirchen sowie natürliche und juristische Personen des Privatrechts handeln. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Als Gemeinde müssen Sie über ein höchstens 10 Jahre altes integriertes Stadtentwicklungskonzept verfügen. Sie müssen die Rückbaumaßnahme außerhalb eines Städtebaufördergebietes durchführen. Die Maßnahme muss aufgrund der erwartenden demografischen Entwicklung erforderlich sein. Die Grundstückseigentümerin oder der Grundstückseigentümer muss auf mögliche planungsschadensrechtliche Entschädigungsansprüche und für mindestens 10 Jahre auf die Wiederbebauung des Grundstücks mit Mietwohngebäuden verzichten.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.