Richtlinie Natura 2000 Ausgleich Landwirtschaft
Land
Sachsen-Anhalt · LandesförderungLand Forst FischwirtschaftZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie als Landwirtin oder Landwirt von Beschränkungen der landwirtschaftlichen Nutzung bei der Bewirtschaftung bestimmter naturschutzbedeutsamer Flächen betroffen sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausgleichszahlung erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Inhaberinnen und Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit auf den beantragten Flächen ausüben und den Betrieb selbst bewirtschaften. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Die landwirtschaftlich genutzten Flächen, für die Sie eine Förderung beantragen, müssen in der Natura-2000-Gebietskulisse, in einem Naturschutzgebiet oder in einem geschützten Landschaftsbestandteil des Landes Sachsen-Anhalt liegen. Für geförderte Flächen müssen Bewirtschaftungsbeschränkungen hinsichtlich der Düngung vorliegen. Sie müssen die Beschränkungen der landwirtschaftlichen Nutzung, für die Sie einen Ausgleich erhalten, im Bezugszeitraum einhalten.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.