Fördermelder

Richtlinie des Landes Hessen zur sozialen Mietwohnraumförderung

Land

Hessen · LandesförderungDienstleistungenDarlehen

Worum es geht

Wenn Sie Vorhaben zur Versorgung von Haushalten mit bezahlbarem Mietwohnraum umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen und einen Finanzierungszuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die das Bauvorhaben im eigenen Namen durchführen oder durch Dritte durchführen lassen (Bauherrschaft). Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Bei Ihrem Vorhaben müssen mindestens 4 Wohneinheiten entstehen oder modernisiert werden. Es muss ein geeignetes Baugrundstück zur Verfügung stehen oder Sie müssen nachweisen, dass der Erwerb eines derartigen Grundstücks gesichert ist. Sie müssen eine Eigenleistung von mindestens 15 Prozent der Gesamtausgaben erbringen. Sie müssen die ordnungsgemäße und wirtschaftliche Durchführung und eine ordnungsgemäße Verwaltung des Wohnraums sicherstellen. Beachten Sie bitte, dass die geförderten Wohnungen Mietpreis- und Belegungsbindungen unterliegen. Außerdem müssen Sie die für die Einzelprogramme jeweils spezifische Voraussetzungen beachten. Als Bauträger, der Wohnraum mit dem Ziel der Veräußerung errichtet, werden Sie nicht gefördert.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.