Richtlinie Berufliche Bildung ? Verbundausbildung
Land
Sachsen · LandesförderungDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie die Ausbildung in Ihrem Betrieb im Verbund mit anderen Unternehmen oder Bildungseinrichtungen durchführen, um das gesamte Spektrum der Berufsausbildung abzudecken, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen oder Personenvereinigungen mit bis zu 500 beschäftigten Personen und mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Sachsen, die den Ausbildungsvertrag mit den Auszubildenden geschlossen haben. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihre Ausbildungsstätte muss ihren Sitz oder eine Niederlassung im Freistaat Sachsen haben. Die Ausbildung muss in einem nach dem Berufsbildungsgesetz anerkannten Ausbildungsberuf erfolgen und in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bei der zuständigen Stelle eingetragen sein. Eine Verbundwoche (Teilnehmerwoche) besteht aus 5 Tagen beim Verbundpartner.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.