Richtlinie Berufliche Bildung ? Überbetriebliche Ausbildung in der Land-, Forst und Hauswirtschaft
Land
Sachsen · LandesförderungAus WeiterbildungZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie überbetriebliche Lehrgänge für Auszubildende in der in Land-, Forst- und Hauswirtschaft durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen oder Personenvereinigungen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Die Ausbildung erfolgt in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz oder auf Grundlage von Ausbildungsregelungen der zuständigen Stellen nach § 66 des Berufsbildungsgesetzes. Die Inhalte Ihrer Maßnahme müssen Bestandteil der jeweiligen Ausbildungsordnung sein. Sie führen Ihre Lehrgänge in zusammenhängender Form ohne zeitliche Unterbrechung durch. Die Teilnehmenden müssen mindestens 80 Prozent der Lehrgangstage besuchen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.