Richtlinie Außenwirtschaftsförderung
Land
Thüringen · LandesförderungDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie die Präsenz Ihres Unternehmens auf internationalen Märkten verbessern wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind: kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen, die dem verarbeitenden Gewerbe, dem Handwerk oder den wirtschaftsnahen Dienstleistungen zuzuordnen sind sowie große Unternehmen, wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen, Unternehmensverbände und -netzwerke im Rahmen eines Gemeinschaftsstands, der im Messeprogramm des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft gelistet ist. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Bei Messen dürfen Sie Produkte nicht direkt an Endverbraucherinnen und Endverbraucher verkaufen. Wenn Sie dem Kunsthandwerk angehören, sind Sie hiervon ausgenommen. Messen in Deutschland müssen in der ?AUMA-Messedatenbank Deutschland? mit der AUMA-Kategorie ?international? oder ?international wandernd? gekennzeichnet sein. Als Unternehmen des Handwerks oder als Handwerksorganisation können Sie sich an Fachmessen im In- und Ausland sowie an Endverbrauchermessen mit internationaler Ausrichtung beteiligen. Wenn Sie dem Kunsthandwerk angehören, können Sie auch an Endverbrauchermessen ohne internationale Ausrichtung teilnehmen. Kontakte müssen durch Beraterinnen und Berater oder Beratungsunternehmen angebahnt werden. Ihr Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht abgeschlossen sein. Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.