Regionalentwicklung und Gestaltung des demografischen Wandels
Land
Thüringen · LandesförderungRegionalfoerderungZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Maßnahmen zur Regionalentwicklung und Gestaltung des demografischen Wandels durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften, Zweckverbände, eingetragene Vereine und Verbände, öffentliche Unternehmen, anerkannte Glaubens- und Religionsgemeinschaften, sonstige juristische Personen des Privatrechts, sonstige Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie für Maßnahmen zur Regionalentwicklung und Modellprojekte zusätzlich kommunale Arbeitsgemeinschaften, Planungsverbände und regionale Planungsgemeinschaften. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen die Gesamtfinanzierung der Maßnahme einschließlich der Folgekosten sicherstellen. Sie dürfen mit dem Vorhaben noch nicht begonnen haben. Ihr Vorhaben zur Gestaltung der Folgen des demografischen Wandels müssen Sie im laufenden Haushaltsjahr auf dem Gebiet des Freistaats Thüringen umsetzen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.