Regionale ländliche Entwicklung (Richtlinien RELE 2014?2020)
Land
Sachsen-Anhalt · LandesförderungDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Maßnahmen zur Stärkung des ländlichen Raumes planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, Gemeinden und Gemeindeverbände, Teilnehmergemeinschaften nach dem Flurbereinigungsgesetz sowie ihre Zusammenschlüsse, anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse und ihnen gleichgestellte Zusammenschlüsse im Sinne des Bundeswaldgesetzes, Wasser- und Bodenverbände, rechtsfähige und als gemeinnützig anerkannte Amateursportvereine, natürliche und juristische Personen und Personengemeinschaften des privaten Rechts und des öffentlichen Rechts. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Fördergebietskulisse ist das gesamte Land Sachsen-Anhalt mit Ausnahme der Gemeindegebiete der Städte Magdeburg und Halle (Saale). Beachten Sie bitte die für die jeweiligen Maßnahmen geltenden Voraussetzungen. Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.