Fördermelder

?REGIO AKTIV? ? Kompetenzagenturen (KA)

Land

Sachsen-Anhalt · LandesförderungArbeitZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie als Bildungsträger oder Träger der Jugendhilfe eine Kompetenzagentur zur Unterstützung von förderungsbedürftigen jungen Menschen einrichten möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Bildungsträger oder anerkannte Träger der freien Jugendhilfe mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt. Zuwendungsempfänger kann nur ein Träger sein, Kooperationsverträge oder -vereinbarungen zwischen Unternehmen, Einrichtungen oder Bildungsträgern als Grundlage für die Organisation gemeinsamer Projekte sind aber nach Abstimmung mit der bewilligenden Stelle zugelassen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Zielgruppe der von Ihnen eingerichteten Kompetenzagentur sind förderungsbedürftige junge Menschen im Alter von 15 bis unter 25 Jahren, in Ausnahmefällen auch bis unter 35 Jahre. Die Kompetenzagenturen müssen eine sozialpädagogische und ganzheitlich ausgerichtete Einzelfallhilfe für alle jungen Menschen bieten, die Eltern sowie weitere Erziehungsverantwortliche und Bezugspersonen in die Begleitung einbeziehen und einen intensiven Kontakt mit regionalen Unternehmen pflegen. Beachten Sie bitte außerdem die allgemeinen Voraussetzungen der Richtlinie zum Programm ?REGIO AKTIV?.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.