?REGIO AKTIV? ? Jugendhilfeberaterinnen und Jugendhilfeberater in Jugendberufsagenturen (JUBE)
Land
Sachsen-Anhalt · LandesförderungArbeitZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie als Landkreis oder kreisfreie Stadt Jugendhilfeberaterinnen und Jugendhilfeberater in Jugendberufsagenturen beschäftigen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind die Landkreise und kreisfreien Städte in Sachsen-Anhalt. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Die von Ihnen eingesetzte Jugendhilfeberaterin oder der Jugendhilfeberater soll die Jugendberufsagentur inhaltlich und organisatorisch unterstützen und zusätzliche, nicht verpflichtende Aufgaben übernehmen, zum Beispiel: Klärung des vermuteten Hilfebedarfs und Lotsenfunktion in die einzelnen Themenfelder des ansässigen Jugendamts, Initiierung, Moderation und Qualitätsentwicklung von rechtkreisübergreifenden Besprechungsformaten (zum Beispiel Fallbesprechungen), Pflege des gemeinsamen IT -Systems zum Datenaustausch am Übergang von der Schule in den Beruf (You-Connect) von Seiten des Jugendamtes, Qualitätsentwicklung der Kooperation mit Trägern der Jugendhilfe, Qualitätsentwicklung zwischen dem Bereich Jugendhilfe und den Schulen am Übergang von der Schule in den Beruf, Mitgestaltung der Zusammenarbeit mit den Netzwerkpartnern und Begleitung von Vernetzungsaktivitäten sowie Mitwirkung bei der Evaluation der Jugendberufsagentur, Qualitätsentwicklung der Jugendberufsagentur, Umsetzung des Kommunikationskonzeptes der Jugendberufsagentur und Planung, Organisation und Durchführung gemeinsamer Veranstaltungen im Rahmen der Jugendberufsagentur. Als Landkreis oder kreisfreie Stadt erhalten Sie die Förderung für bis zu ein Vollzeitäquivalent als Jugendhilfeberaterin oder Jugendhilfeberater in der Jugendberufsagentur; die Jugendhilfeberaterin oder der Jugendhilfeberater ist in der Struktur des Jugendamtes anzusiedeln. Beachten Sie bitte außerdem die allgemeinen Voraussetzungen der Richtlinie zum Programm ?REGIO AKTIV?.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.