Fördermelder

Qualifizierung Auszubildender durch Lehrgänge der überbetrieblichen Berufsausbildung (RL ÜLU)

Land

Niedersachsen · LandesförderungAus WeiterbildungZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie überbetriebliche Lehrgänge durchführen, mit denen die Ausbildungsqualität verbessert wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, die ihren Sitz in Niedersachsen haben und die Träger von Lehrgängen der überbetrieblichen Ausbildung im Bereich des Handwerks, der Landwirtschaft und der Stufenausbildung Bau sind. Erstempfängerin oder Erstempfänger sind die Handwerkskammern sowie die nichthandwerklichen Träger. Führen sie die Lehrgänge nicht selbst durch, leiten sie die Zuwendung an die Letztempfängerinnen und Letztempfänger (zum Beispiel Kreishandwerkerschaften, Innungen) weiter. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Die überbetriebliche Ausbildungsstätte, in der Sie Ihr Vorhaben durchführen, muss normalerweise in dem jeweiligen Programmgebiet ? ?Übergangsregion? (ÜR) oder ?stärker entwickelte Region? (SER) ? liegen, für das die Förderung beantragt wird. Für Grundstufenlehrgänge erhalten Sie die Förderung nur bis zum Ablegen der Zwischenprüfung für eine Dauer von insgesamt 4 Wochen. Die Lehrgänge müssen in zusammenhängender Form ohne zeitliche Unterbrechung durchgeführt werden. Die Auszubildenen müssen regelmäßig an den Lehrgängen teilnehmen (nicht mehr als 20 Prozent Ausfallzeiten). Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Projekts sichern. Nicht gefördert werden überbetriebliche Maßnahmen für Auszubildende von Betrieben, die nicht in einer niedersächsischen Betriebsstätte beschäftigt sind, einer Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts, einer gewerkschaftlichen, kirchlichen oder gemeinnützigen Einrichtung, freier Berufe und Gesundheitsberufe.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.