Projektorientierte Medienfinanzierung (IB ProMi)
Land
Sachsen-Anhalt · LandesförderungDienstleistungenDarlehen
Worum es geht
Wenn Sie als Filmproduktionsunternehmen die Produktion eines Kino- oder TV-Films planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Filmproduktionsunternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie haben bereits mindestens 2 programmfüllende Filmprojekte im Sinne des Filmförderungsgesetzes kommerziell erfolgreich umgesetzt und können durch fachliche Erfahrung eine professionelle Projektdurchführung gewährleisten. Sie müssen die Gesamtfinanzierung sicherstellen. Ihre Bonitätsbeurteilung und die Risikoanalyse des Projekts rechtfertigen die Gewährung eines Darlehens. Sie können einen angemessenen wirtschaftlichen Effekt für das Land Sachsen-Anhalt nachweisen. Die deutsche Kinoerstaufführung sollte in Sachsen-Anhalt sein.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.