Projektfonds Kultur und Schule
Land
Hamburg · LandesförderungKultur KreativwirtschaftZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie ein künstlerisch-kulturelles Projekt an einer Schule planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Kunst-/ Kultureinrichtungen und -initiativen, freie Kunstschaffende (natürliche Personen), Schulvereine, Fördervereine und Schulen in freier Trägerschaft. Es sind nur Stellen außerhalb der Verwaltung antragsberechtigt. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen eine ordnungsgemäße Geschäftsführung sowie eine Gesamtfinanzierung des Projekts sicherstellen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Projekte, die im Rahmen der Regelaufgaben eines der Kooperationspartner vollständig erfüllt werden. Wenn Ihr Vorhaben gewinnorientiert ausgerichtet ist, erhalten Sie keine Förderung.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.